In unserem intuitiven Online-Tool finden Sie eine umfassende Auswahl unserer Elektro-, Plugin- & Mild-Hybrid-, Erdgas-/Biogas- und Elektro-/Diesel-Modelle. Mit ein paar Klicks können Sie deren jährliche Total Cost of Ownership sowie deren monatliche Leasingrate vergleichen.
So erhalten Sie eine rasche Übersicht, ob und ab welcher Kilometerleistung oder Nutzungsdauer sich eine alternative Antriebstechnologie für Sie und Ihr Unternehmen eignet.
Für eine ausführliche Beratung rund um das Thema Elektromobilität und alternative Antriebstechnologien in der Firmenflotte, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ab 2019 muss ein Leasingnehmer in seiner Bilanz ein Right-of-use-asset und eine Leasingverbindlichkeit für relevante Verträge bilanzieren. Ein relevanter Vertrag ist ein Vertrag, bei dem der Leasingnehmer das Recht auf Nutzung an dem Vertrag zu Grunde liegenden Gegenstand besitzt (die Bezeichnung des Vertrages ist dabei unerheblich; Leasingverträge, Mietverträge etc. sind relevante Verträge). Zudem muss die Laufzeit des Vertrages über 12 Monate betragen und der Wert des Gegenstandes wesentlich sein (wesentlich bedeutet, der Wert des Gegenstandes liegt über einem bestimmten Wert, z.B. CHF 5.000). In der Gewinn- und Verlustrechnung werden zukünftig Abschreibungen (des Right-of-use-assets) und Zinsaufwand (Aufzinsung der Leasingverbindlichkeit) gezeigt. Somit entfällt in der Gewinn- und Verlustrechnung der Leasingaufwand. Im Anhang sind weitere Angaben zu den Verträgen notwendig.
Eine Nichteinhaltung hat einschneidende Konsequenzen:
Das Fahrzeug kann sofort beschlagnahmt werden; Eine Busse von bis zu 25 % des Fahrzeugwertes; Die Mehrwertsteuer wird unmittelbar eingefordert.
Diesen Sanktionen kann aber einfach entgegengewirkt werden. Ihre Mitarbeitenden können das Geschäftsfahrzeug im EU Raum problemlos und legal nutzen, wenn es beim Zoll «zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr» registriert ist.
Die Registrierung ist zeitaufwendig und mit vielen administrativen Arbeiten verbunden. Zudem kommt es nicht selten zu Schwierigkeiten bei der Rückforderung der Mehrwertsteuer.
Falls Sie Zeit und Nerven sparen möchten, überlassen Sie die Anmeldung ganz einfach uns. Wir haben die Expertise und das notwendige Netzwerk.
Dank der Zusammenarbeit mit unseren spezialisierten Partnern, CLG AG und Cash Back VAT Reclaim AG, sorgen wir für einen reibungslosen Ablauf und eine erfolgreiche Rückforderung der Mehrwertsteuer.
Wissenswertes über die Verzollung von Dienstwagen von Grenzgängern
Beschäftigen Sie Mitarbeiter/-innen in Ihrer Firma, welche im Ausland wohnhaft sind und von Ihnen ein Geschäftsfahrzeug mit Schweizer Kontrollschild zur Verfügung gestellt bekommen?